Die wachsende Globalisierung veranlasst immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter zeitweise ins Ausland zu entsenden, um Projekte oder Arbeitsaufträge zu realisieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in solchen Fällen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht immer leicht zu durchschauen.
In ihrer Rolle als Arbeitgeber sind Unternehmen verpflichtet, die nationalen Gesetze und Rechtsvorschriften im jeweiligen Entsendeland zu beachten und einzuhalten. Daher sollten grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze rechtzeitig geplant und unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten vor Ort gezielt gestaltet werden – dabei helfen die Rechtsanwälte unseres Global Expatriate Services-Teams.
Wir führen unsere Mandanten rechtssicher und möglichst sorgenfrei durch die Planung, Gestaltung und Verwirklichung einer jeden Auslandstätigkeit. Dies erfolgt in Abstimmung auf die jeweilige individuelle Ausgangssituation. Mit unserer Unterstützung wird eine deutliche Entlastung sowohl der Expatriates als auch der HR-Abteilungen geschaffen und ermöglicht für diese eine effiziente Konzentration auf das Kerngeschäft.
Der Global Expatriate Service der WTS bietet eine umfassende Betreuung in allen arbeits-, aufenthalts-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen rund um das Thema Mitarbeiterentsendung aus einer Hand. In diesem ganzheitlichen und integrativen Beratungsansatz liegt unsere besondere Stärke.
Unsere WTS-Rechtsexperten unterstützen sowohl Unternehmen als auch deren entsandte Arbeitnehmer und Privatpersonen bei den untenstehenden Themen.
Steuerberatungsleistungen werden über die WTS Steuerberatungsgesellschaft erbracht.